
Unsere Konditionen
Landesrechtlich anerkannte Servicedienstleistung für Angebote zur Unterstützung im Alltag
Servicedienstleistung – Unterstützung im Alltag
Wir tragen dazu bei, Pflegepersonen zu entlasten und helfen Pflegebedürftigen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben, um ihren Alltag weiterhin möglichst selbständig zu bewältigen. Alle pflegebedürftigen Menschen mit Pflegegrad erhalten als Leistung der Pflegeversicherung den Entlastungsbetrag. Dieser beträgt 125 Euro monatlich. Die Kosten für die Unterstützungsangebote im Alltag werden bis zu dem Leistungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich von den Pflegekassen erstattet. Wird in einem Kalenderjahr der Leistungsbetrag nicht oder nicht vollständig in Anspruch genommen, wird der nicht beanspruchte Teil in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen. Der übertragene Leistungsbetrag spätestens am 30. 06 des Folgejahres verfällt. Wenn Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 die Pflegesachleistung im Kalendermonat nicht ausschöpfen, können sie unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 40 % des Pflegesachleistungsanspruchs für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag einsetzen (Umwandlungsanspruch). Die Pflegekassen oder die Pflegestützpunkte beraten dazu gern.
Ersatzpflege (Verhinderungspflege)
Ersatzpflege (Verhinderungspflege) – Abrechnung stundenweise möglich
Pflegekassenleistungen können bei einem festgestelltem Pflegegrad im Rahmen der Ersatzpflege (Verhinderungspflege) stundenweise erbracht werden. Wir verstehen uns in diesem Zusammenhang als Pflegeprozessbegleiter und unterstützen Sie gern bei der Beantragung eines Pflegegrades.
Was ist Ersatzpflege (Verhinderungspflege)?Privatpersonen
Unsere Leistungen erbringen wir auch gern für Selbstzahlende. Sie entscheiden über Leistungen und Umfang.
Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Eine Zusammenarbeit entsteht erst bei Sympathie und gegenseitigem Respekt. Partnerschaftlich, vertrauensvoll und verlässlich.
In diesem Gespräch können wir gemeinsam klären, welche Unterstützungsleistungen für Sie oder Ihre Angehörigen benötigt werden.
Sie entscheiden, wann und in welchem Umfang Sie unsere Hilfe in Anspruch nehmen möchten. Natürlich sind unsere Leistungen nicht kostenlos – aber sie sind Ihren Preis wert. Sprechen Sie uns einfach an.
Betreuungseinrichtungen und Gruppenangebote
Sollten Sie eine Gruppenveranstaltungen planen, dann nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Wir unterbreiten Ihnen ein individuelles Angebot für folgende Aktivitäten:
- Biografiearbeit für Gruppen
- Gedächtnistraining für Gruppen
- Brainwalkingveranstaltungen in freier Natur
- Einzelbiografien
Haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzen
Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen sind steuerbegünstigt. Die tarifliche Einkommensteuer ermäßigt sich für solche Leistungen um 20 % der Aufwendungen, höchstens bis zu € 4.000,00 im Jahr. Jährliche Aufwendungen für solche Leistungen in Höhe von € 1.000,00 reduzieren also die Einkommensteuer um € 200,00.