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Unsere Konditionen

Landesrechtlich anerkannte Servicedienstleistung für Angebote zur Unterstützung im Alltag

Servicedienstleistung – Unterstützung im Alltag

Wir tragen dazu bei, Pfle­ge­per­so­nen zu entlasten und helfen Pflege­be­dürf­ti­gen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben, um ihren Alltag weiterhin möglichst ­selb­stän­dig zu bewältigen. Alle pflege­be­dürf­ti­gen Menschen mit Pflegegrad erhalten als Leis­tung der Pflege­ver­si­che­rung den Entlas­tungs­be­trag. Dieser ­be­trägt 125 Euro monatlich. Die Kosten für die Un­ter­stüt­zungs­an­ge­bote im Alltag werden bis zu dem Leis­tungs­be­trag in Höhe von 125 Euro monatlich von den Pfle­ge­kas­sen erstattet. Wird in einem ­Ka­len­der­jahr der Leistungs­be­trag nicht oder nicht vollstän­dig in An­spruch genommen, wird der nicht beanspruchte Teil in das fol­gende Kalen­der­halb­jahr übertragen. Der über­tra­gene Leistungs­be­trag spätestens am 30. 06 des Folge­jah­res­ ­ver­fällt. Wenn Pflege­be­dürf­tige der Pflege­grade 2 bis 5 die Pfle­ge­sach­leis­tung im Kalen­der­mo­nat nicht ausschöp­fen, können sie unter bestimmten Voraus­set­zun­gen bis zu 40 % des Pfle­ge­sach­leis­tungs­an­spruchs für anerkannte Angebote zur Un­ter­stüt­zung im Alltag einsetzen (Umwand­lungs­an­spruch). Die Pflege­kassen oder die Pflegestützpunkte beraten dazu gern.

Ersatzpflege (Verhinderungspflege)

Ersatzpflege (Verhinderungspflege) – Abrechnung stundenweise möglich

Pflegekassenleistungen können bei einem festgestelltem Pflegegrad im Rahmen der Ersatzpflege (Verhinderungspflege) stundenweise erbracht werden. Wir verstehen uns in diesem Zusammenhang als Pflegeprozessbegleiter und unterstützen Sie gern bei der Beantragung eines Pflegegrades.

Was ist Ersatzpflege (Verhinderungspflege)?

Privatpersonen

Unsere Leistungen erbringen wir auch gern für Selbstzahlende. Sie entscheiden über Leistungen und Umfang.

Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Eine Zusammenarbeit entsteht erst bei Sympathie und gegenseitigem Respekt. Partnerschaftlich, vertrauensvoll und verlässlich.

In diesem Gespräch können wir gemeinsam klären, welche Unterstützungsleistungen für Sie oder Ihre Angehörigen benötigt werden.

Sie entscheiden, wann und in welchem Umfang Sie unsere Hilfe in Anspruch nehmen möchten. Natürlich sind unsere Leistungen nicht kostenlos – aber sie sind Ihren Preis wert. Sprechen Sie uns einfach an.

Betreuungseinrichtungen und Gruppenangebote

Sollten Sie eine Gruppenveranstaltungen planen, dann nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Wir unterbreiten Ihnen ein individuelles Angebot für folgende Aktivitäten:

  • Biografiearbeit für Gruppen
  • Gedächtnistraining für Gruppen
  • Brainwalkingveranstaltungen in freier Natur
  • Einzelbiografien

Haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzen

Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen sind steuerbegünstigt. Die tarifliche Einkommensteuer ermäßigt sich für solche Leistungen um 20 % der Aufwendungen, höchstens bis zu € 4.000,00 im Jahr. Jährliche Aufwendungen für solche Leistungen in Höhe von € 1.000,00 reduzieren also die Einkommensteuer um € 200,00.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf – wir freuen uns darauf!

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